19 | 05 | 2012
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Förderkriterien für die Auswahl der Einzelprojekte im Rahmen der lokal integrierten Strategie im Landkreis Harz

Bezug zum Lokalen Aktionsplan Landkreis Harz

Das Einzelprojekt entspricht dem Lokalen Aktionsplan, insbesondere den im Handlungskonzept für das erste Förderjahr formulierten Zielstellungen.

►    Durch die Schaffung von Angeboten zur Demokratieförderung gibt es im Harzkreis ein gestärktes demokratisches und „tolerantes“ Grundverständnis gegen Rechtextremismus.

►    Die Bürger/innen im Harzkreis sind gegenüber offensichtlicher und latenter rechtsextremistischen Phänomenen sensibilisiert und durch gezielte Förderung der Zivilgesellschaft zu mehr Zivilcourage befähigt.

●    Sensibilisierung der Bürger/innen gegenüber rechtsextremistische Phänomene
●    Förderung der Zivilgesellschaft
●    Schaffung von Angeboten zur Stärkung des Demokratieverständnisses
●    Schaffung von Angeboten zur Einübung gewaltfreier Kommunikation
●    Schaffung von Angeboten zur Förderung von Toleranz und Vielfalt in der
Region    
    
Querschnittsziele des Programms

Gender- Mainstreaming
►    Die Projekte in ihrer Gesamtheit richten sich sowohl an Mädchen/ Frauen/ Mütter wie an Jungen/ Männer/ Väter.
►    Die unterschiedlichen Perspektiven von Jungen und Mädchen werden im Konzept der Einzelprojekte berücksichtigt.

Partizipation

►    Die Zielgruppen sind aktiv beteiligt.
►    Das Projekt eröffnet neue Beteiligungschancen.

Öffentlichkeit
►    Das Projekt wird durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen flankiert.

Kooperation
►    Das Projekt führt Akteure aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern/ Ressort zusammen.

Innovationsgehalt

►    Es wird etwas Neues ausprobiert.

Wirksamkeit
►    Es wird plausibel dargestellt, anhand welcher Kriterien der Erfolg des Projekts
bewertet werden kann.
►    Es ist damit zu rechnen, dass die Projekte schon im ersten Förderjahr spürbare Erfolge mit sich bringen.
►    Die nachhaltige Wirkung des Projekts wird nachvollziehbar dargestellt.

Formale Kriterien
Die Projektbeschreibung steht im Einklang mit der kommunalen Haushaltsordnung, den Bestimmungen im Zuwendungsbescheid an den Landkreis und den Programmleitlinien.

Zielgruppen des Lokalen Aktionsplans Landkreis Harz

- Kinder und Jugendliche in strukturschwachen Regionen
- Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen, Sozialpädagoge/innen
- Multiplikatoren
- Jugendliche mit niedriger Schulbildung
- Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund, im Stadtgebiet und auch
   außerhalb
- Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit

Ausschlusskriterien
Das Programm dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Im Antrag sind Abgrenzungen zu in der Region bereits existierenden Maßnahmen und Alleinstellungsmerkmale des geplanten Vorhabens darzustellen.
Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens oder – unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten – eine erhebliche Ausweitung der bisherigen Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.
Innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss des Projektes ist der Koordinierungsstelle
ein Verwendungsnachweis mit allen Einzelbelegen (ggf. in Kopie nach Vorlage der Originalbelege), ein Ergebnisbericht und Dokumentationsmaterial (Presseberichte, Fotodateien etc.) unaufgefordert zuzusenden. Trägern, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können zukünftig von der Förderung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist die bereits ausgezahlte Fördersumme gegebenenfalls zurückzufordern.

Nicht gefördert werden können
a) Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik, dienen.
b) Maßnahmen und Projekte mit parteipolitischen  Zielen
c) Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes gehören.
d) Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DJFW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DJPW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.
Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet ein lokaler Begleitausschuss im Rahmen der durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSJ) zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtanspruch besteht nicht.

Zuwendungsempfänger/innen
Als Zuwendungsempfänger für Einzelprojekte zur Umsetzung des lokalen Aktionsplanes kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
a) Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt und entsprechende Erfahrung in der Thematik des Programms;
b) Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung im Rahmen des Rechnungswesens;
c) Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben;
d) Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung, ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung des Antrages auf Gemeinnützigkeit bzw.
grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrages / der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit.

Die Zuwendungsempfänger werden verpflichtet, dem BMFSFJ das einfache und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen einzuräumen.

Die Zuwendungsempfänger haben an der Selbstevaluation ihrer Einzelmaßnahmen mitzuwirken. Ziele, Praxis und Wirkung sind regelmäßig zu prüfen. Die Träger von Einzelmaßnahmen sind ferner zur Teilnahme von Erhebungen der wissenschaftlichen Begleitung verpflichtet.

Für die zu fördernden Projekte ist durch die Zuwendungsempfänger zu gewährleisten, dass die Entwicklung, Organisation und Evaluation von Entscheidungsprozessen, Beteiligungsformen und Maßnahmen so betrieben wird, dass in jedem Bereich und auf allen Ebenen die Ausgangsbedingungen und deren Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigt werden, um auf das Ziel einer Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, Mädchen und Jungen hinzuwirken (Gender Mainstreaming).

Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage des § 44 in Verbindung mit § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO zur Deckung der notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Projektvorhaben gewährt. Weiterhin finden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk gemäß BHO) Anwendung.
Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung (Anteilfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.
Eine Zuwendung kann ausnahmsweise als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch das BMFSFJ möglich ist. Eine Vollfinanzierung kommt nicht in Betracht, wenn der Zuwendungsempfänger an der Erfüllung des Zuwendungszwecks insbesondere ein wirtschaftliches Interesse hat.

Einzelprojekte freier Träger zur Umsetzung der Ziele des LAP können mit jeweils bis zu 20.000 € gefördert werden. Mittel für die Projektförderung können für Personal- und Sachausgaben (Investitions- und Ausstattungsgegenstände nur bis 410,00 Euro oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum des Projektes und falls einschlägige Abschreibungsregeln ordnungsgemäß angewendet werden) verwendet werden. Das Besserstellungsverbot ist zu beachten. Eine Kofinanzierung der Einzelprojekte aus Mitteln der Kommune, des Landes Sachsen- Anhalts, anderer Bundesressorts oder der EU / des ESF ist erwünscht, aber nicht Bedingung.

Verwendungsnachweis

Innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss des Projektes ist der Koordinierungsstelle ein Verwendungsnachweis mit allen Einzelbelegen (ggf. in Kopie nach Vorlage der Originalbelege), ein Sachbericht und Dokumentationsmaterial (Presseberichte, Fotodateien etc.) unaufgefordert zuzusenden.
Trägern, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können zukünftig von der Förderung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist die bereits ausgezahlte Fördersumme gegebenenfalls zurückzufordern. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste).

Durch Unterschrift bestätigt der Zuwendungsempfänger, dass die Fördermittel für förderfähige Maßnahmen im Sinne des Bundesprogramms verwendet worden sind, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und ggf. den Belegen übereinstimmen.

Der Sachbericht muss als Wirkungsbericht ausgestaltet sein und eine Zielerreichung einschließlich der Querschnittsziele enthalten. Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung einerseits sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Es ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen und die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern.

Antragsverfahren

Bei Antragstellung sind ein aussagekräftiges Konzept und ein Kosten- und Finanzierungsplan für das jeweilige Einzelprojekt auf den beigefügten Formblättern vorzulegen.

Des Weiteren sind folgende Unterlagen beizubringen:
-    Registerauszug Amtsgericht
-    Satzung / Gesellschaftervertrag
-    Gemeinnützigkeitserklärung.

Der Begleitausschuss entscheidet in der Regel Quartalsweise über zu fördernde Einzelprojekte.

Antragsfristen im Haushaltsjahr 2009:

bis 30.11.2008    (frühester Projektbeginn 01.01.2009)
bis 15.02.2009    (frühester Projektbeginn 01.04.2009)
bis 15.05.2009    (frühester Projektbeginn 01.07.2009)
bis 15.08.2009    (frühester Projektbeginn 01.10.2009)

Die Antragsunterlagen sind einzureichen per E-Mail und als Antrag mit Originalunterschrift(en) an die Lokale Koordinierungsstelle:

Landkreis Harz
Jugendamt
Nicolaiplatz 1
38855 Wernigerode
Frau Labesehr
Tel.: 03941 5970 2158
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

Informationen und Auskünfte zum Bundesprogramm sowie zum Antragsverfahren sind ebenfalls unter dieser Adresse erhältlich.

Antragsformulare zum Ausdrucken: Integriertes Projekt / Mikroprojekt